In einem aktuellen Urteilsfall geht es um die 44 EUR-Freigrenze. Was passiert, wenn die vom Arbeitgeber zugewendeten Sachbezüge zwar die Grenze einhalten, nimmt man aber die Versandkosten dazu, wird die Grenze überschritten? Im Rahmen eines Prämiensystems bei unfallfreiem Fahren konnten die Arbeitnehmer bei fremden Dritten Waren im Gegenwert von 44 EUR bestellen. Dazu kamen Kosten für Handling und Versand mit ca. 7,50 EUR. Das Finanzgericht bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch diese Kosten bei der Berechnung der Freigrenze einbezogen werden müssten. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten wie Versand und Transport. Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen und wird nun weiter entscheiden.
(Quelle: b.b.h.)
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